Erreicht, über- oder unterschreitet eine meldepflichtige Person/Gruppe Grenzwerte an Stimmrechten gemäss Art. 120 FinfraG, hat diese innert vier Börsentagen eine Offenlegungsmeldung an die Gesellschaft und die Offenlegungsstelle abzusetzen.
Fachkommission für Offenlegung
Die Fachkommission für Offenlegung ist als beratendes Gremium innerhalb von SIX Exchange Regulation AG der Offenlegungsstelle beigestellt.
Die Kommission besteht aus maximal neun Mitgliedern, von der Geschäftsleitung von SIX Exchange Regulation AG gewählt werden. Bei der Bestellung werden die betroffenen Marktteilnehmer (v. a. Anleger, Börsenteilnehmer und Emittenten) berücksichtigt. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), die Übernahmekommission und der Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD können je einen ständigen Beobachter delegieren. Die Fachkommission für Offenlegung kann zur Beratung von Auslegungsfragen oder von Fragen grundsätzlicher Natur zum Offenlegungsrecht beigezogen werden.