CONNEXOR® Reporting
Mittels folgendem Login Button gelangen Sie zur Einstiegsseite von CONNEXOR® Reporting.
Neue Benutzer können sich für die erstmalige Registrierung (Bezug von Token) bei CONNEXOR® Reporting hier anmelden.
LoginZu beachten ist, dass Emittenten mit primärkotierten resp. hauptkotierten Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren), d.h. Aktien und Partizipationsscheinen, CONNEXOR® Reporting benutzen müssen, um die gemäss Art. 9 RLRMP vorgeschriebenen Informationen SIX Exchange Regulation zu melden.
Folgende Ereignisse (Meldungstypen) sind unter anderem gemäss Art. 9 RLRMP und Anhang 1 RLRMP via CONNEXOR® Reporting zu melden:
Praktische Hinweise zur Bedienung von CONNEXOR® Reporting und Informationen über CONNEXOR® Reporting finden Sie im CONNEXOR® Reporting-Manual (abrufbar unten unter "Publikationen").
Als weitere Informationsquellen für die Benutzung von CONNEXOR® Reporting dienen auch die folgenden Unterlagen:
Steht CONNEXOR® Reporting aus technischen Gründen ausnahmsweise nicht zur Verfügung, sind die meldepflichtigen Sachverhalte per Online-Formular oder E-Mail (meldepflichten@six-group.com) an SIX Exchange Regulation zu senden. Die Fristen gemäss Anhang 1 RLRMP, sind in jedem Fall einzuhalten.
Bei Verlust, Diebstahl oder Fragen betreffend Meldepflichten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (meldepflichten@six-group.com).
Bei technischen Problemen mit dem Token kontaktieren Sie bitten unseren Servicedesk (servicedesk@sisclear.com).
Die Modalitäten der Nutzung von CONNEXOR® Reporting sind in der Richtlinie betr. die Nutzung der elektronischen Meldeplattform für Meldepflichten gemäss Art. 9 Regelmeldepflichtenrichtlinie (Richtlinie Meldeplattform RLRMP, RLMR) geregelt.
Allgemeine Informationen zur elektronischen Meldeplattform CONNEXOR® Reporting.
Richtlinie betr. Regelmeldepflichten für Emittenten mit Beteiligungsrechten (Beteiligungspapieren), Anleihen, Wandelrechten, Derivaten und kollektiven Kapitalanlagen
Richtlinie betr. die Nutzung der elektronischen Meldeplattform für Meldepflichten gemäss Art. 9 Regelmeldepflichtenrichtlinie
(Release Nr. 3.0) für Meldepflichten gemäss Art. 9 der Richtlinie Regelmeldepflichten sowie Anhang 1
Ausführungen zu den Artikeln und den Anhängen 1 sowie 4 bis 6