2 Aufgabenbereich der Marktsteuerung 1 Die Marktsteuerung der Börse («Marktsteuerung») sorgt für einen möglichst transparenten, effizienten und liquiden Handel mit dem Ziel, Anleger und Teilnehmer gleich zu behandeln und die Anleger zu schützen.  2 Die Marktsteuerung übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: - sie steuert die Börsenperioden anhand definierter Parameter und unterbricht den Handel, wenn eine faire und ordentliche Preisbildung nicht gegeben ist;
- sie überprüft und kontrolliert jeden Abschluss möglichst zeitnah auf Marktkonformität und erklärt in gegebenen Fällen bereits getätigte Abschlüsse für ungültig (siehe Ziff. 6);
- sie passt in besonderen Situationen die Handelsparameter gegebenenfalls auch kurzfristig an;
- sie informiert die Teilnehmer über die Anpassung der Handelsparameter, über etwaige Handelsbeschränkungen und Fehlabschlüsse;
- sie erteilt in besonderen Situationen Instruktionen an die Teilnehmer; und
- sie stellt den Handel in besonderen Situationen ein.
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