Weisung 4: Marktsteuerung
 

2 Aufgabenbereich der Marktsteuerung

1 Die Marktsteuerung der Börse («Marktsteuerung») sorgt für einen möglichst transparenten, effizienten und liquiden Handel mit dem Ziel, Anleger und Teilnehmer gleich zu behandeln und die Anleger zu schützen.

2 Die Marktsteuerung übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  1. sie steuert die Börsenperioden anhand definierter Parameter und unterbricht den Handel, wenn eine faire und ordentliche Preisbildung nicht gegeben ist;
  2. sie überprüft und kontrolliert jeden Abschluss möglichst zeitnah auf Marktkonformität und erklärt in gegebenen Fällen bereits getätigte Abschlüsse für ungültig (siehe Ziff. 6);
  3. sie passt in besonderen Situationen die Handelsparameter gegebenenfalls auch kurzfristig an;
  4. sie informiert die Teilnehmer über die Anpassung der Handelsparameter, über etwaige Handelsbeschränkungen und Fehlabschlüsse;
  5. sie erteilt in besonderen Situationen Instruktionen an die Teilnehmer; und
  6. sie stellt den Handel in besonderen Situationen ein.




 
 
 
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