Weisung 3: Handel
 

11.7 Nachbörslicher Handel

1 Die Börse löscht nach Handelsschluss alle nicht ausgeführten Aufträge, deren Gültigkeit mit Datum des aktuellen Börsentages endet. Quotes verfallen am Ende des Börsentages.

2 Teilnehmer können neue Aufträge und Quotes im Auftragsbuch erfassen oder bestehende löschen. Aufträge mit Gültigkeitsdatum des aktuellen Börsentages werden nicht entgegengenommen.

3 Die Börse berechnet den theoretischen Eröffnungspreis (TOP) des Folgetages im Auktionsverfahren und publiziert diesen laufend.

4 Es findet kein Abschluss und daher keine Preisfeststellung statt.




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