2 Allgemeines 1 Für alle Anbindungsarten an die Handelsplattform SWXess (das "Börsensystem") der Börse wird vorausgesetzt, dass die Bestimmungen des Regelwerkes der Börse eingehalten werden und das Börsensystem durch die Anbindung des Teilnehmers nicht beeinträchtigt oder beschädigt wird.  2 Es obliegt dem Teilnehmer bzw. Application Service Provider (ASP), sicherzustellen, dass sein Unternehmen zur Anbindung an das Börsensystem und zur Durchführung der geplanten Aktivitäten gemäss den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften berechtigt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer nicht direkt, sondern über die technischen Dienste eines ASP an das Börsensystem angeschlossen wird.
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