Handelsreglement
 

15.1.2.2 Ausnahme für SIX Swiss Exchange Liquidnet Service (SLS)

1 Für Abschlüsse ausserhalb des Auftragsbuchs im Rahmen des SIX Swiss Exchange Liquidnet Service (SLS) gelten sinngemäss die Bestimmungen von Ziff. 15.1.1 Abs. 1 und 15.1.1 Abs. 2.

2 Ob den am Abschluss beteiligten Teilnehmern die Identität der Gegenpartei bekannt gegeben wird, regelt die Weisung «Over the Exchange Dienstleistungen».




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