Handelsreglement
 

19 Sanktionen

1 Folgende Sanktionen können ausgesprochen werden:

  1. gegen einen Teilnehmer: Verweis, Suspendierung oder Ausschluss; Busse und/oder Konventionalstrafe bis zu einer Höhe von maximal CHF 10 Mio.;
  2. gegen einen Händler: Verweis, Suspendierung oder Entzug der Registrierung.

2 Bei der Verhängung von Sanktionen wird der Schwere der Verletzung, dem Grad des Verschuldens und allfälligen früheren Sanktionen gegen den Teilnehmer oder den Händler Rechnung getragen.

3 Die gegen Teilnehmer bzw. Händler verhängten Sanktionen sowie die ihnen zugrundeliegenden Verletzungen können der Öffentlichkeit und den übrigen Teilnehmern bekannt gegeben werden.




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