18 Verletzung des Handelsreglements Die Börse kann bei Verletzungen von Bestimmungen des Handelsreglements gegen Teilnehmer und/oder Händler Sanktionen verhängen; namentlich bei folgenden Handlungen oder Unterlassungen:
- Verletzung von Erlassen der Börse;
- Verletzung von vertraglichen Vereinbarungen mit der Börse;
- Nichteinhaltung von Anordnungen der Börse;
- versuchte oder begangene Beschädigung des Börsensystems;
- versuchte oder begangene Manipulation am oder Veränderung des Börsensystems, insbesondere der technischen Schnittstellen;
- unstatthafte Nutzung oder Weitergabe der Software der Börse oder der vom Börsensystem empfangenen Daten;
- Behinderung der Revisionsstelle in der Ausübung ihrer Tätigkeit; und
- Nichtmitwirkung am Sanktionsverfahren und Nichtbefolgung eines Sanktionsbescheids, Sanktionsentscheids oder eines Schiedsspruchs.
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