Handelsreglement
 

18 Verletzung des Handelsreglements

Die Börse kann bei Verletzungen von Bestimmungen des Handelsreglements gegen Teilnehmer und/oder Händler Sanktionen verhängen; namentlich bei folgenden Handlungen oder Unterlassungen:

  1. Verletzung von Erlassen der Börse;
  2. Verletzung von vertraglichen Vereinbarungen mit der Börse;
  3. Nichteinhaltung von Anordnungen der Börse;
  4. versuchte oder begangene Beschädigung des Börsensystems;
  5. versuchte oder begangene Manipulation am oder Veränderung des Börsensystems, insbesondere der technischen Schnittstellen;
  6. unstatthafte Nutzung oder Weitergabe der Software der Börse oder der vom Börsensystem empfangenen Daten;
  7. Behinderung der Revisionsstelle in der Ausübung ihrer Tätigkeit; und
  8. Nichtmitwirkung am Sanktionsverfahren und Nichtbefolgung eines Sanktionsbescheids, Sanktionsentscheids oder eines Schiedsspruchs.



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