7.2.1 Kündigung 1 Der Teilnehmer oder die Börse können jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen den Teilnahmevertrag jeweils auf ein Monatsende kündigen.  2 Vorbehalten bleibt der Ausschluss des Teilnehmers im Rahmen eines Sanktionsverfahrens.
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