Handelsreglement
 

IV Überwachung und Durchsetzung

Die Bestimmungen von Teil IV regeln die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung des Handelsreglements sowie die Sanktionen, die die Börse gegen den Teilnehmer und dessen Händler aussprechen kann.

Sanktionsverfahren erfolgen gemäss der Verfahrensordnung der Börse.




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