Handelsreglement
 

15.1.2.1 Allgemeine Bestimmungen

1 Nach einem Abschluss ausserhalb des Auftragsbuchs schliesst die zentrale Gegenpartei je einen Vertrag mit dem kaufenden Teilnehmer als Verkäuferin und mit dem verkaufenden Teilnehmer als Käuferin ab. Sie kann gemäss den eigenen Bestimmungen den Abschluss bzw. das Eintreten als zentrale Gegenpartei ablehnen.

2 Bei einem Abschluss ausserhalb des Auftragsbuchs entsteht ein Vertrag zwischen den beteiligten Teilnehmern. Dieser Vertrag bleibt bestehen, falls die zentrale Gegenpartei den Eintritt ablehnt. In diesem Fall kommen, vorbehältlich abweichender Vereinbarungen der Teilnehmer, die Bestimmungen der Ziff. 14.2.1 sinngemäss zur Anwendung.




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