Handelsreglement
 

9.4 Marktsteuerung

1 Die Börse steuert den Handel und fördert so die Transparenz, die Effizienz und die Liquidität des Effektenmarktes mit dem Ziel, Anleger und Teilnehmer jeweils untereinander gleich zu behandeln und die Anleger zu schützen.

2 Die Börse kann den Handel unterbrechen, Aufträge aus dem Auftragsbuch löschen und getätigte Abschlüsse für ungültig erklären und stornieren oder von den Teilnehmern verlangen, diese rückabzuwickeln.

3 Einzelheiten regelt die Weisung «Marktsteuerung».




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