14.2.1 Bei Beteiligungspapieren und Fondsanteilen 1 Die Rechte und Pflichten (inkl. Bezugsrechte, Coupons, etc.) und die Gefahrtragung an und aus der veräusserten Effekte gehen mit dem Vertragsabschluss auf den Käufer über.  2 Beteiligungspapiere und Fondsanteile werden inklusive verbundener Ansprüche auf Dividende, Kapitalrückzahlungen, Bezugsrechte oder andere Ausschüttungsformen, aber exklusive eines allfällig unbezahlten Liberierungskapitals gehandelt («cum»).  3 Ab dem Ex-Tag findet der Handel einer Effekte exklusive Anspruch auf Dividende, Kapitalrückzahlung, Bezugsrechte oder andere Ausschüttungsformen statt («ex»).  4 Der Ex-Tag wird vom Emittenten festgelegt. Die Börse macht den Ex-Tag auf geeignete Weise bekannt, aber ohne jegliche Gewähr.
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