9.1 Handel an der Börse 1 Die Börse unterscheidet zwischen dem Handel im Auftragsbuch und dem Handel ausserhalb des Auftragsbuchs.  2 Ein Abschluss im Auftragsbuch wird als «Abschluss an der Börse im Auftragsbuch» bezeichnet.  3 Ein Abschluss ausserhalb des Auftragsbuchs, den der Teilnehmer der Börse nach Ziff. 11 meldet, wird als «Abschluss an der Börse ausserhalb des Auftragsbuchs» bezeichnet. Ein solcher Abschluss unterliegt den Bestimmungen dieses Handelsreglements.  4 Ein Abschluss ausserhalb des Auftragsbuchs, der nicht der Börse, sondern einer von der Börse anerkannten Meldestelle oder einem Trade Data Monitor (TDM) gemeldet wird, wird als «Abschluss ausserhalb der Börse» bezeichnet. Ein solcher Abschluss unterliegt nicht den Bestimmungen dieses Handelsreglements.
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