Handelsreglement
 

4.7 Benutzung des Börsensystems

1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Börsensystem gemäss den Bestimmungen der Börse zu nutzen.

2 Der Teilnehmer unterlässt insbesondere:

  1. Manipulationen oder Veränderungen am Börsensystem und dessen Schnittstellen; und
  2. die unstatthafte Nutzung oder Weitergabe der Software der Börse oder der vom Börsensystem empfangenen Daten.

3 Einzelheiten regelt die Weisung «Technische Anbindung».




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