Handelsreglement
 

3.3 Kaution

1 Die Börse kann von den Teilnehmern eine Kaution verlangen, die als Sicherheit für ausstehende Verpflichtungen gegenüber der Börse und subsidiär zur Deckung von ausstehenden Verpflichtungen gegenüber anderen Teilnehmern dient.

2 Einzelheiten regelt die Weisung «Zulassung von Teilnehmern».




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