2 Struktur des Handelsreglements 1 Das Handelsreglement gliedert sich in folgende fünf Teile:
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I
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Der Teil Zulassung regelt die Zulassung zur Teilnahme am Handel an der Börse, die Rechte, Pflichten und den Ausschluss von Teilnehmern sowie die Sistierung und Beendigung der Teilnahme.
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II
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Der Teil Handel regelt die Organisation des Handels an der Börse, inklusive das Zustandekommen von Abschlüssen.
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III
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Der Teil Clearing und Settlement regelt die Abrechnung und Abwicklung von Abschlüssen an der Börse.
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IV
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Der Teil Überwachung und Durchsetzung regelt die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung des Handelsreglements sowie die Sanktionen im Falle von Verstössen.
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V
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Die Schlussbestimmungen regeln die Vertraulichkeit, die Teilungültigkeit und die Änderbarkeit des Handelsreglements, dessen Verbindlichkeit, das anwendbare Recht, den Gerichtsstand sowie das Übergangsrecht.
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 2 Ausführungsbestimmungen zum Handelsreglement sind in Weisungen festgelegt und bilden Teil des Regelwerks.  3 Allgemeine Erläuterungen und technische Richtlinien zur Anbindung der Teilnehmer an das Börsensystem sowie zur Organisation des Börsenhandels finden sich in Wegleitungen.  4 Mitteilungen informieren die Teilnehmer unter anderem über Änderungen des Handelsreglements, der Weisungen und Wegleitungen.
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