Handelsreglement
 

2 Struktur des Handelsreglements

1 Das Handelsreglement gliedert sich in folgende fünf Teile:

I

Der Teil Zulassung regelt die Zulassung zur Teilnahme am Handel an der Börse, die Rechte, Pflichten und den Ausschluss von Teilnehmern sowie die Sistierung und Beendigung der Teilnahme.

II

Der Teil Handel regelt die Organisation des Handels an der Börse, inklusive das Zustandekommen von Abschlüssen.

III

Der Teil Clearing und Settlement regelt die Abrechnung und Abwicklung von Abschlüssen an der Börse.

IV

Der Teil Überwachung und Durchsetzung regelt die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung des Handelsreglements sowie die Sanktionen im Falle von Verstössen.

V

Die Schlussbestimmungen regeln die Vertraulichkeit, die Teilungültigkeit und die Änderbarkeit des Handelsreglements, dessen Verbindlichkeit, das anwendbare Recht, den Gerichtsstand sowie das Übergangsrecht.

2 Ausführungsbestimmungen zum Handelsreglement sind in Weisungen festgelegt und bilden Teil des Regelwerks.

3 Allgemeine Erläuterungen und technische Richtlinien zur Anbindung der Teilnehmer an das Börsensystem sowie zur Organisation des Börsenhandels finden sich in Wegleitungen.

4 Mitteilungen informieren die Teilnehmer unter anderem über Änderungen des Handelsreglements, der Weisungen und Wegleitungen.




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