Das Kotierungsreglement regelt die Kotierung gemäss dem Main Standard sowie den Standards für
Investmentgesellschaften, Immobiliengesellschaften, Hinterlegungsscheine, kollektive Kapitalanlagen
und dem Domestic Standard.
Es ist aber auch das Reglement, auf welchem alle anderen kotierungsrechtlichen
Zusatzreglemente und Regulierungen basieren. Die Zusatzreglemente regeln die spezifischen
Anforderungen für die Kotierung von Anleihen und Derivaten.
Kotierungsreglemente / Zusatzreglemente
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Beschreibung
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KR
Kotierungsreglement
01.07.2009
ZRA
Zusatzreglement für die Kotierung von Anleihen
01.07.2009
ZRD
Zusatzreglement für die Kotierung von Derivaten
01.07.2009
Die weiteren Reglemente regeln die Handelszulassung im Sponsored Segment der SIX Swiss Exchange sowie die
Handelszulassung von internationalen und dekotierten Anleihen.
Weitere Reglemente
Kürzel
Beschreibung
Inkraft-setzung
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RSS
Reglement für die Zulassung zum Handel von Beteiligungsrechten im SIX Swiss Exchange-Sponsored Segment
01.07.2009
RIA
Reglement für die Handelszulassung von internationalen Anleihen an der SIX Swiss Exchange
01.07.2009
RHDA
Reglement für den Handel mit dekotierten Anleihen an der SIX Swiss Exchange
01.07.2009
Rechtliche Hinweise:
Sämtliche allfällige Verweise und elektronische Links (nachfolgend gemeinsam «Hinweise» genannt)
in den Rechtsgrund-lagen, darunter auch jene mit «Siehe hierzu auch:»,
auf verschiedene weitere Rechtsgrundlagen und andere Informationen sind nicht Bestandteil der entsprechenden Erlasse.
Es handelt sich um Hinweise, die die Benützung der Rechtsgrundlagen erleichtern sollen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Hinweise.
Die deutsche Fassung der Rechtsgrundlagen geht der französischen bzw. englischen Fassung
bei Inkongruenzen der verschiedenen Fassungen vor.
Die jeweils aktuelle Fassung der Rechtsgrundlagen ist auf der Webseite der SIX Exchange Regulation aufgeschaltet.