Seit dem 23. November 2009 steht den Emittenten für die Erfüllung der Meldepflichten die Meldeplattform
CONNEXOR® Reporting zur Verfügung. Während
einer Übergangsfrist können die Emittenten wahlweise ihre Meldungen entweder über die neue Meldeplattform
oder wie bis anhin per , Fax (+41(0)58 854 29 33)
oder Online-Formular an SIX Exchange Regulation senden. Im Falle von technischen Problemen bei CONNEXOR®
Reporting sind die Meldungen auf herkömmliche Weise an SIX Exchange Regulation zu übermitteln. Allfällige
Fristen gemäss Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1, sind in jedem Fall zu beachten.
Weitere Informationen zu CONNEXOR® Reporting und zur Erfüllung von Regelmeldepflichten im Zusammenhang
mit CONNEXOR® Reporting finden Sie unter
Regelmeldepflichten (CONNEXOR® Reporting).
Für die Übermittlung des Free Floats und der Aktionariatsstruktur der Gesellschaften mit Sitz ausserhalb
der Schweiz (Ziff. 6.1 Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1) steht zurzeit CONNEXOR® Reporting noch nicht zur
Verfügung. Bitte verwenden Sie zur Erfüllung dieser Meldepflicht ausschliesslich das folgende Formular: