Meldeformulare für die Offenlegung von Beteiligungsrechten
Die von der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange erstellten Meldeformulare sollen den Meldepflichtigen
das Einreichen einer vollständigen Meldung erleichtern. Deren Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Beschreibung
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Meldung bei direktem oder indirektem Erwerb bzw. Veräusserung (Art. 9 i.V.m Art.
21 BEHV-FINMA)
Meldung beim Handeln in gemeinsamer Absprache oder als organisierte Gruppe (Art.
10 i.V.m Art. 21 BEHV-FINMA)