Hinweise Dritter zu möglichen Rechnungslegungsverstössen |
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Wie kann ich SIX Exchange Regulation Hinweise zu möglichen Rechnungslegungsverstössen bei
Emittenten geben?
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Kann ich mit jemandem von SIX Exchange Regulation sprechen und mündliche Hinweise einreichen?
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Welche Arten von mutmasslichen Verstössen sind für SIX Exchange Regulation relevant?
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Muss ich Aktionär der Gesellschaft sein, um einen Hinweis geben zu können?
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Wird mein Name der Gesellschaft oder einer anderen Stelle bekannt gegeben?
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Was macht SIX Exchange Regulation, wenn sie einen Hinweis erhält?
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Wie kann ich herausfinden, welche Auswirkungen mein Hinweis hatte? Werde ich über den Fortschritt und ein allfälliges Verfahren informiert? Wo erhalte ich Informationen, welche Konsequenzen sich aus meinem Hinweis ergaben?
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Was kann ich tun, um den Prozess zu beschleunigen?
1. Wie kann ich SIX Exchange Regulation Hinweise zu möglichen Rechnungslegungsverstössen bei Emittenten
geben?
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SIX Exchange Regulation nimmt gerne Hinweise entgegen. Diese werden am besten via
Kontaktformular
dem Team Rechnungslegung von SIX Exchange Regulation gemeldet.
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Es ist wichtig, dass diese Hinweise klar und verständlich formuliert werden. Am besten enthalten
sie möglichst konkrete Angaben, welche Rechnungslegungsvorschriften verletzt wurden.
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Nähere Informationen zur Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungsregeln und der
zugehörigen Durchsetzungstätigkeit im Bereich Rechnungslegung erhalten Sie unter
«Rechnungslegung».
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SIX Exchange Regulation weist ausdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit, SIX Exchange Regulation
Hinweise zu allfälligen Rechnungslegungsverstössen zu geben, keine Aufforderung darstellt, gegen Gesetze
oder Verträge zu verstossen.
2. Kann ich mit jemandem von SIX Exchange Regulation sprechen und mündliche Hinweise einreichen?
Ja. Es ist jedoch besser, SIX Exchange Regulation bei Hinweisen zu möglichen Rechnungslegungsverstössen
von Emittenten schriftlich zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass alle Fakten klar dargelegt werden.
3. Welche Arten von mutmasslichen Verstössen sind für SIX Exchange Regulation relevant?
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Wesentliche Mängel in der Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften (insbesondere IFRS, US GAAP
und Swiss GAAP FER) in Jahres- und Zwischenabschlüssen von an der SIX Swiss Exchange primärkotierten
Unternehmungen mit Beteiligungsrechten. Vgl. auch
Art. 6 ff. Richtlinie Rechnungslegung.
4. Muss ich Aktionär der Gesellschaft sein, um einen Hinweis geben zu können?
Nein. Jeder kann SIX Exchange Regulation Hinweise zu Rechnungslegungsverstössen bei kotierten
Gesellschaften geben.
5. Wird mein Name der Gesellschaft oder einer anderen Stelle bekannt gegeben?
SIX Exchange Regulation behandelt Ihre Hinweise im Rahmen der geltenden Rechtsordnung streng
vertraulich.
6. Was macht SIX Exchange Regulation, wenn sie einen Hinweis erhält?
Eingegangene Hinweise werden vom Team Rechnungslegung von SIX Exchange Regulation überprüft. Sofern sich der
Verdacht erhärtet, dass mögliche Verstösse gegen die angewandten Rechnungslegungsvorschriften bestehen,
wird die Berichterstattung des Emittenten näher untersucht und es werden Vorabklärungen getätigt. Wenn
nach Eingang der Antwort des Emittenten zu den Vorabklärungen immer noch Anzeichen für Verstösse bestehen,
wird gegen den Emittenten eine Untersuchung eröffnet. Die Untersuchung wird mit einem Comment Letter an
den Emittenten, einer Einigung oder einem Sanktionsverfahren abgeschlossen. Siehe dazu auch die
schematische Darstellung[pdf].
7. Wie kann ich herausfinden, welche Auswirkungen mein Hinweis hatte? Werde ich über den Fortschritt
und ein allfälliges Verfahren informiert? Wo erhalte ich Informationen, welche Konsequenzen sich aus
meinem Hinweis ergaben?
Zu laufenden Verfahren kann keine Auskunft gegeben werden, da diese vertraulich sind.
Einigungen und rechtskräftige Sanktionsentscheide werden mittels Medienmitteilungen kommuniziert.
Die im Rahmen der Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften publizierten
Sanktionen
und Einigungen
finden sich in zusammengefasster Form unter den Pressemitteilungen. Die Sanktionskommission
wie auch SIX Exchange Regulation veröffentlichen zudem rechtskräftig gewordene
Entscheide in ihrer «Vollfassung» in anonymisierter Form.
8. Was kann ich tun, um den Prozess zu beschleunigen?
Beschreiben Sie den Fall möglichst klar und halten Sie fest, warum Sie der Ansicht sind, dass
ein wesentlicher Verstoss gegen die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften vorliegt. Der
Hinweis muss im Minimum den betroffenen Emittenten, die Abschlussperiode und eine Beschreibung
des Sachverhalts enthalten. Im Idealfall erfolgt dies unter Nennung der mutmasslich verletzten
Detailbestimmung des Rechnungslegungsstandards (z.B. IAS 19p29). Es soll aber mindestens
ausgeführt werden, ob es sich um eine Verletzung der Erfassungs-, Bewertungs-, Ausweis-
und/oder Offenlegungsbestimmungen handelt. Weiter ist es hilfreich, wenn Sie uns Ihre
Telefonnummer angeben, so dass wir Sie für allfällige Rückfragen kontaktieren können.
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