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Hinweise Dritter zu möglichen Rechnungslegungsverstössen

  1. Wie kann ich SIX Exchange Regulation Hinweise zu möglichen Rechnungslegungsverstössen bei Emittenten geben?
  2. Kann ich mit jemandem von SIX Exchange Regulation sprechen und mündliche Hinweise einreichen?
  3. Welche Arten von mutmasslichen Verstössen sind für SIX Exchange Regulation relevant?
  4. Muss ich Aktionär der Gesellschaft sein, um einen Hinweis geben zu können?
  5. Wird mein Name der Gesellschaft oder einer anderen Stelle bekannt gegeben?
  6. Was macht SIX Exchange Regulation, wenn sie einen Hinweis erhält?
  7. Wie kann ich herausfinden, welche Auswirkungen mein Hinweis hatte? Werde ich über den Fortschritt und ein allfälliges Verfahren informiert? Wo erhalte ich Informationen, welche Konsequenzen sich aus meinem Hinweis ergaben?
  8. Was kann ich tun, um den Prozess zu beschleunigen?

1. Wie kann ich SIX Exchange Regulation Hinweise zu möglichen Rechnungslegungsverstössen bei Emittenten geben?

  • SIX Exchange Regulation nimmt gerne Hinweise entgegen. Diese werden am besten via Kontaktformular dem Team Rechnungslegung von SIX Exchange Regulation gemeldet.
  • Es ist wichtig, dass diese Hinweise klar und verständlich formuliert werden. Am besten enthalten sie möglichst konkrete Angaben, welche Rechnungslegungsvorschriften verletzt wurden.
  • Nähere Informationen zur Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungsregeln und der zugehörigen Durchsetzungstätigkeit im Bereich Rechnungslegung erhalten Sie unter «Rechnungslegung».
  • SIX Exchange Regulation weist ausdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit, SIX Exchange Regulation Hinweise zu allfälligen Rechnungslegungsverstössen zu geben, keine Aufforderung darstellt, gegen Gesetze oder Verträge zu verstossen.

2. Kann ich mit jemandem von SIX Exchange Regulation sprechen und mündliche Hinweise einreichen?

Ja. Es ist jedoch besser, SIX Exchange Regulation bei Hinweisen zu möglichen Rechnungslegungsverstössen von Emittenten schriftlich zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass alle Fakten klar dargelegt werden.

3. Welche Arten von mutmasslichen Verstössen sind für SIX Exchange Regulation relevant?

  • Wesentliche Mängel in der Anwendung von Rechnungslegungsvorschriften (insbesondere IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER) in Jahres- und Zwischenabschlüssen von an der SIX Swiss Exchange primärkotierten Unternehmungen mit Beteiligungsrechten. Vgl. auch Art. 6 ff. Richtlinie Rechnungslegung.

4. Muss ich Aktionär der Gesellschaft sein, um einen Hinweis geben zu können?

Nein. Jeder kann SIX Exchange Regulation Hinweise zu Rechnungslegungsverstössen bei kotierten Gesellschaften geben.

5. Wird mein Name der Gesellschaft oder einer anderen Stelle bekannt gegeben?

SIX Exchange Regulation behandelt Ihre Hinweise im Rahmen der geltenden Rechtsordnung streng vertraulich.

6. Was macht SIX Exchange Regulation, wenn sie einen Hinweis erhält?

Eingegangene Hinweise werden vom Team Rechnungslegung von SIX Exchange Regulation überprüft. Sofern sich der Verdacht erhärtet, dass mögliche Verstösse gegen die angewandten Rechnungslegungsvorschriften bestehen, wird die Berichterstattung des Emittenten näher untersucht und es werden Vorabklärungen getätigt. Wenn nach Eingang der Antwort des Emittenten zu den Vorabklärungen immer noch Anzeichen für Verstösse bestehen, wird gegen den Emittenten eine Untersuchung eröffnet. Die Untersuchung wird mit einem Comment Letter an den Emittenten, einer Einigung oder einem Sanktionsverfahren abgeschlossen. Siehe dazu auch die schematische Darstellung[pdf].

7. Wie kann ich herausfinden, welche Auswirkungen mein Hinweis hatte? Werde ich über den Fortschritt und ein allfälliges Verfahren informiert? Wo erhalte ich Informationen, welche Konsequenzen sich aus meinem Hinweis ergaben?

Zu laufenden Verfahren kann keine Auskunft gegeben werden, da diese vertraulich sind. Einigungen und rechtskräftige Sanktionsentscheide werden mittels Medienmitteilungen kommuniziert. Die im Rahmen der Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften publizierten Sanktionen und Einigungen finden sich in zusammengefasster Form unter den Pressemitteilungen. Die Sanktionskommission wie auch SIX Exchange Regulation veröffentlichen zudem rechtskräftig gewordene Entscheide in ihrer «Vollfassung» in anonymisierter Form.

8. Was kann ich tun, um den Prozess zu beschleunigen?

Beschreiben Sie den Fall möglichst klar und halten Sie fest, warum Sie der Ansicht sind, dass ein wesentlicher Verstoss gegen die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften vorliegt. Der Hinweis muss im Minimum den betroffenen Emittenten, die Abschlussperiode und eine Beschreibung des Sachverhalts enthalten. Im Idealfall erfolgt dies unter Nennung der mutmasslich verletzten Detailbestimmung des Rechnungslegungsstandards (z.B. IAS 19p29). Es soll aber mindestens ausgeführt werden, ob es sich um eine Verletzung der Erfassungs-, Bewertungs-, Ausweis- und/oder Offenlegungsbestimmungen handelt. Weiter ist es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer angeben, so dass wir Sie für allfällige Rückfragen kontaktieren können.