Unterliegen Abschlüsse in Anleihen dem eidgenössischen Umsatzstempel?
Vermittlung, Kauf oder Verkauf von ausländischen Anleihen sind von der Stempelabgabe befreit,
sofern der Käufer oder Verkäufer ein ausländischer Vertragspartner ist.
Unterliegen Abschlüsse in internationalen Anleihen der Umsatzgebühr (Börsenabgabe)?
Details über die Gebühren auf internationale Anleihen befinden sich in der
Weisung 16.
Gibt es einen Börsenzwang für internationale Anleihen?
Nein. Die Teilnehmer sind nicht wie bei den Kassamarktprodukten an einen
Börsenzwang während der Handelszeit gebunden.
Gibt es Schlusseinheiten für internationale Anleihen?
Nein. Die kleinste Stückelung der internationale Anleihen entspricht gleichzeitig der kleinsten handelbaren
Einheit an der SIX Swiss Exchange. Wenn ein Eurobond über eine kleinste Stückelung von beispielsweise
USD 1'000 verfügt, kann als kleinster Auftrag USD 1'000 an
der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. Eine Ausnahme bilden die Anleihen mit unterschiedlicher Erst- und
Minimalstückelung. Diese dürfen nicht unterhalb der Erststückelung gehandelt werden.
Welches sind die Handelszeiten für internationale Anleihen?
Die Handelszeit für die Anleihen an der SIX Swiss Exchange dauert von 09.30 bis 17.00 Uhr.
Welche Anleihen werden zum Handel an der SIX Swiss Exchange zugelassen und welche Kriterien werden dabei angewendet?
An der SIX Swiss Exchange können internationale Anleihen in diversen Währungen gehandelt werden. Die Kriterien zur
Zulassung zum Handel sind im Reglement internationale Anleihen an der SIX Swiss Exchange geregelt. Damit eine
internationale Anleihe an der SIX Swiss Exchange zum Handel zugelassen wird, muss dieser an einer anerkannten
Primärbörse (London, Luxembourg u.a.,
Mitteilung Nr. 9/2002[pdf])
kotiert sein, das Clearing und Settlement muss über eine
anerkannte Clearingorganisation[pdf]
(SIS / Clearstream Luxembourg / Euroclear) erfolgen und ein marktmässiger Handel zu erwarten sein.
Wie geht das Aufnahmeprozedere vor sich?
Interessierte Parteien (Mitglieder/Emittenten) können eine Interessensanmeldung (die ISIN-Nummer muss
zwingend angegeben werden) für die Zulassung von internationalen Anleihen zum Handel an der SIX Swiss Exchange
schriftlich per Fax oder E-Mail an folgende Adresse richten:
SIX Swiss Exchange
Product Management Fixed Income
Selnaustrasse 30
Postfach
CH-8021 Zürich
Fax: +41(0)58 854 24 76
E-Mail:
SIX Swiss Exchange Bonds and Listed Bonds
Wie lange dauert das Aufnahmeprozedere?
Bei Interessensanmeldungen für die Zulassung zum Handel für internationale Anleihen,
die bis 14.00 Uhr bei der SIX Swiss Exchange eintreffen, können die Titel tagfertig erfasst und
somit am folgenden Handelstag auf der Plattform der SIX Swiss Exchange gehandelt werden.
Wer entscheidet über die Aufnahme von Anleihen?
Die SIX Swiss Exchange richtet die Auswahl der Anleihen nach den Bedürfnissen der Marktteilnehmer aus.
Der Entscheid über die Zulassung von Anleihen zum Handel an der SIX Swiss Exchange liegt jedoch abschliessend bei der SIX Swiss Exchange.
Sind für den Handel mit internationale Anleihen zusätzliche Hardware- bzw. Software-Installationen
notwendig?
Nein.
Welche Feiertagsregelungen gelten für den internationalen Anleihen-Handel
Bitte konsultieren Sie unseren
Handels- und Settlementkalender
sowie die dazugehörigen PDF-Files.
Für Fragen zu internationalen Anleihen senden Sie uns ein E-Mail.