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Bedeutende Aktionäre

Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Aktien mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen der entsprechenden Gesellschaft sowie der SIX Swiss Exchange gemeldet werden, wenn damit bestimmte Grenzwerte über- oder unterschritten oder erreicht werden. Die Abstufungen sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % des Stimmrechts. Die Details sind im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel[pdf] (BEHG) sowie der Börsenverordnung FINMA[pdf] (BEHV-FINMA) geregelt.

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