Beteiligungsrechte
Mit dem per 1. Juli 2009 in Kraft getretenen, neuen Kotierungsreglement wird
den Emittenten von Beteiligungsrechten die Möglichkeit eröffnet, ihre Kotierungsinserate in
elektronischer Form durch Veröffentlichung an einer zentralen und öffentlich zugänglichen
Stelle zu publizieren (Art. 38 Kotierungsreglement).
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Forderungsrechte
Im Rahmen der Kotierung von Forderungsrechten wurde die Pflicht zur Einreichung von Kotierungsinseraten per
1. Januar 2009 aufgehoben. Trotzdem stellt die SIX Exchange Regulation den Emittenten ihre Webseite weiterhin
für die Aufschaltung solcher Inserate zur Verfügung.
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