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Seit 1. Januar 2009 ist die Veröffentlichung von Kotierungsinseraten im Rahmen der Kotierung von Anleihen
und Derivaten nicht mehr ein regulatorisches Erfordernis.
Es bleibt den Emittenten aber freigestellt, weiterhin auf freiwilliger Basis im Rahmen der Emission bzw.
der Kotierung von Anleihen bzw. Derivaten Inserate zu veröffentlichen. Die SIX Exchange Regulation-Webseite steht
den Emittenten zu diesem Zweck daher weiterhin zur Verfügung.
Auch die Möglichkeit, Publikationen im Sinne von Ziff. 2.8 Schema E[pdf] bzw. Ziff. 3.5 Schema F[pdf]
elektronisch zu veröffentlichen, bleibt natürlich weiterhin bestehen, sofern die jeweiligen
Produktbedingungen eine Veröffentlichung auf der SIX Swiss Exchange- bzw. SIX Exchange Regulation-Webseite vorsehen.
Bitte lesen Sie unsere rechtlichen Hinweise (Disclaimer).
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