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Pflichten

Nach erfolgter Kotierung besteht für den Emittenten die Pflicht, über technische und administrative Sachverhalte und Ereignisse zu informieren. Finden Sie hier eine detaillierte Beschreibung der Regelmeldepflichten.
Hier finden Sie Informationen zur Anforderung, alle Regelungen und Ausführungsbestimmungen bezüglich der Publikation potentiell kursrelevanter, nicht öffentlich bekannter Tatsachen zu beachten.
An der SIX Swiss Exchange kotierte Unternehmen sind verpflichtet, in der Finanzberichterstattung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage («True and Fair View») zu vermitteln. Lesen Sie weitere wichtige Hinweise zum Thema Rechnungslegung.
Private und institutionelle Investoren, die eine Beteiligung an börsenkotierten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz halten, müssen diese ab einem bestimmten Grenzwert offen legen. Lesen Sie weitere wichtige Hinweise zu diesem Thema.
Hier finden Sie Informationen zur Pflicht des Emittenten, den Investoren in geeigneter Form Angaben über die Führung und Kontrolle auf oberster Unternehmensebene zugänglich zu machen.
Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen und die meldepflichtigen Transaktionen von Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitgliedern börsenkotierter Unternehmen.
Hier können Sie sowohl Meldungen betreffend Management-Transaktionen und Offenlegungsmeldungen bedeutender Aktionäre einsehen oder publizieren als auch Regelmeldepflichten erfüllen (Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1; CONNEXOR® Reporting).
Die Börsenteilnehmer sind verpflichtet, das Regelwerk der Börse stets einzuhalten (insbesondere Handelsregeln, Börsenpflicht, Meldepflicht). Zudem haben sie jährlich einen Revisionsbericht ihrer externen Revisionsstelle einzureichen.