Nach erfolgter Kotierung besteht für den Emittenten die Pflicht, über technische und
administrative Sachverhalte und Ereignisse zu informieren. Finden Sie hier eine
detaillierte Beschreibung der Regelmeldepflichten.
Hier finden Sie Informationen zur Anforderung, alle Regelungen und Ausführungsbestimmungen
bezüglich der Publikation potentiell kursrelevanter, nicht öffentlich bekannter Tatsachen
zu beachten.
An der SIX Swiss Exchange kotierte Unternehmen sind verpflichtet, in der Finanzberichterstattung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
(«True and Fair View») zu vermitteln. Lesen Sie weitere wichtige Hinweise zum
Thema Rechnungslegung.
Private und institutionelle Investoren, die eine Beteiligung an börsenkotierten Unternehmen mit
Sitz in der Schweiz halten, müssen diese ab einem bestimmten Grenzwert offen legen. Lesen Sie
weitere wichtige Hinweise zu diesem Thema.
Hier finden Sie Informationen zur Pflicht des Emittenten, den Investoren in geeigneter Form
Angaben über die Führung und Kontrolle auf oberster Unternehmensebene zugänglich zu machen.
Informieren Sie sich über die rechtlichen Grundlagen und die meldepflichtigen Transaktionen
von Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitgliedern börsenkotierter Unternehmen.
Hier können Sie sowohl Meldungen betreffend Management-Transaktionen und Offenlegungsmeldungen
bedeutender Aktionäre einsehen oder publizieren als auch Regelmeldepflichten erfüllen (Rundschreiben
Nr. 1, Anhang 1; CONNEXOR® Reporting).
Die Börsenteilnehmer sind verpflichtet, das Regelwerk der Börse stets einzuhalten (insbesondere
Handelsregeln, Börsenpflicht, Meldepflicht). Zudem haben sie jährlich einen Revisionsbericht
ihrer externen Revisionsstelle einzureichen.