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Die Informationspflicht im Rahmen der Ad hoc-Publizität betrifft potenziell kursrelevante, nicht
öffentlich bekannte Tatsachen, welche im Tätigkeitsbereich eines börsenkotierten Unternehmens
eintreten. Als kursrelevant gelten neue Tatsachen, die geeignet sind, zu einer erheblichen
Kursänderung zu führen. Ziel der Bestimmung von Art. 53 Kotierungsreglement
ist, dass alle gegenwärtigen und potenziellen Marktteilnehmer chancengleich mit Informationen versorgt
werden, um die Transparenz und Gleichbehandlung der Anleger möglichst zu gewährleisten.
Die sogenannte Ad hoc-Publizität ist ein auf den bedeutendsten Börsenplätzen angewandtes Mittel,
um den Umgang mit potenziell kursrelevanten Informationen zu regeln.
Beispiele für solche kursrelevanten Tatsachen sind namentlich:
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Finanzzahlen
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Personelle Wechsel im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung
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Fusionen
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Übernahmen
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Abspaltungen
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Restrukturierungen
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Kapitalveränderungen
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Kaufangebote
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Wesentliche Gewinnveränderungen, Gewinneinbruch, Gewinnwarnung
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Sanierungen
Generell fallen alle Informationen, welche geeignet sind, den Kurs erheblich zu beeinflussen,
unter die Vorschriften der Ad hoc-Publizität. Dazu können neue, bedeutende Produkte oder neue
Vertriebspartner gehören.
Es gibt keine abschliessende Liste von ad hoc-relevanten Tatbeständen. Die Emittenten müssen sich
daher rechzeitig die Frage stellen, ob eine geplante oder auch eine überraschend eingetretene Veränderung
zu einer deutlichen Kursbewegung an der Börse führen könnte.
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Rechtliche Grundlagen
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Inkraftsetzung
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Online Version
| Download | |
Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität (RLAhP)
| 01.07.2009 |  |  | |
Kommentar zur RLAhP
| 01.05.2005 | - |  |
 Rechtliche Hinweise:

Sämtliche allfällige Verweise und elektronische Links (nachfolgend gemeinsam «Hinweise» genannt)
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Es handelt sich um Hinweise, die die Benützung der Rechtsgrundlagen erleichtern sollen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Hinweise.
Die deutsche Fassung der Rechtsgrundlagen geht der französischen bzw. englischen Fassung
bei Inkongruenzen der verschiedenen Fassungen vor.
Die jeweils aktuelle Fassung der Rechtsgrundlagen ist auf der Webseite der SIX Exchange Regulation aufgeschaltet.
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