HomeHomeÜber unsÜber unsKontaktKontaktDeutsch
ZulassungPflichtenSanktionsverfahrenRegularienVeröffentlichungen
 
 
 

Zeitpunkt der Publikation

Medienmitteilungen sind nach Möglichkeit vor 07.30 Uhr bzw. nach 17.30 Uhr (d.h. entweder 90 Minuten vor Handelsbeginn oder nach Handelsschluss) zu publizieren. Damit wird den Informationsempfängern genügend Zeit eingeräumt, die Meldung entgegenzunehmen, zu lesen und zu interpretieren. Informationsvermittler benötigen eine gewisse Zeit, um die Meldung an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

SIX Exchange Regulation ist die publizierte Information in allen Fällen sofort zuzustellen.

Ist in besonderen Fällen eine Publikation während der Handelszeit unumgänglich, so muss SIX Exchange Regulation spätestens 90 Minuten vor der Veröffentlichung orientiert werden. Damit hat die SIX Swiss Exchange die Möglichkeit, in Ausnahmensituationen den Handel mit den betroffenen Effekten einzustellen. Falls nicht klar ist, wie man sich bei einer heiklen Bekanntgabe verhalten soll, ist frühzeitig der Kontakt mit SIX Exchange Regulation zu suchen. SIX Exchange Regulation ist bestrebt, gemeinsam eine für alle Beteiligten optimale Lösung zu finden - wenn nötig auch sehr kurzfristig.

Zielpublikum aller Mitteilungen ist immer die breite Öffentlichkeit. Die Verbreitung der Mitteilungen an elektronische Finanzinformationsmedien wie Bloomberg, Reuters oder SIX Telekurs, an Agenturen sowie an Printmedien kann per E-Mail oder Fax gemacht werden. Der Inhalt der Medienmitteilungen hat wahr, klar und vollständig zu sein, d. h. er darf namentlich keine unwahren, irreführenden oder widersprüchlichen Angaben enthalten.