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Börsenpflicht

Gemäss dem Handelsreglement von SIX Swiss Exchange bzw. von Scoach Schweiz sind die Teilnehmer in gewissen Handelssegmenten während der Handelszeit verpflichtet, Kauf- und Verkaufsaufträge ausschliesslich im Auftragsbuch auszuführen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von dieser Regel bestehen.

Einzelheiten sind in der Weisung 3: Handel von SIX Swiss Exchange bzw. von Scoach Schweiz geregelt.