Wir danken allen Beteiligten, dass die Prüfberichte für das Kalenderjahr 2010 zeitgerecht bei
SIX Exchange Regulation eingegangen sind. Auch für das Kalenderjahr 2011 zählen wir auf eine
weiterhin gute Zusammenarbeit.
Die Teilnehmer von SIX Swiss Exchange bzw. von Scoach Schweiz sind gemäss
Ziffer 17 Handelsreglement von SIX Swiss Exchange bzw.
Ziffer 16 Handelsreglement[pdf]
von Scoach Schweiz verpflichtet, jährlich einen Revisionsbericht ihrer externen Revisionsstelle
betreffend Einhaltung ausgewählter Bestimmungen aus dem Regelwerk von SIX Swiss Exchange bzw. von Scoach Schweiz bei
der SIX Exchange Regulation, Abteilung Enforcement & Compliance, einzureichen.
Die für die Durchführung der Prüfungsarbeiten massgebenden Vorgaben sowie Erläuterungen können dem
«Leitfaden: Teilnehmerrevision» entnommen werden.
Es gibt zwei verschiedene Prüfprogramme - eines für gerade und eines für ungerade Kalenderjahre. Das
für das jeweilige Berichtsjahr relevante Prüfprogramm wird jeweils bis zum 30. Juni des entsprechenden
Kalenderjahres aufgeschaltet.
Teilnehmer, die im Sinne von Ziffer 17 Abs. 1 des Handelsreglements SIX Swiss Exchange bzw. Ziffer 16
Abs. 1 Handelsreglement Scoach Schweiz die interne Revisionsstelle mit der Durchführung der
Teilnehmerrevision für das Kalenderjahr 2011 beauftragen möchten, haben der SIX Exchange Regulation
bis spätestens 30. September 2011 einen schriftlichen Antrag inklusive den erforderlichen
Dokumenten einzureichen (Informationen hierzu erhalten Sie unter
).
Der Revisionsbericht für das Kalenderjahr 2011 ist der SIX Exchange Regulation bis zum 31. März
2012 einzureichen.