Die Offenlegung von Management-Transaktionen fördert die Informationsversorgung der Anleger und trägt zur
Verhütung und Verfolgung von Marktmissbräuchen bei.
Die Regeln über die Offenlegung von Management-Transaktionen verlangen eine Meldung der Emittenten bei
Geschäften ihrer Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder in Beteiligungsrechten des Emittenten,
Wandel- und Erwerbsrechten auf Aktien des Emittenten und Finanzinstrumente, deren Preis massgeblich durch
Beteiligungsrechte des Emittenten beeinflusst wird.
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben dem Emittenten alle in den Regelungsbereich
fallenden Transaktionen innerhalb von zwei Börsentagen zu melden.
Der Emittent seinerseits hat SIX Exchange Regulation innerhalb von weiteren drei Börsentagen eine
Meldung unter anderem mit Angabe von Namen und Funktion (d. h. exekutives Mitglied des
Verwaltungsrates/Mitglied der Geschäftsleitung oder nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrates)
zu erstatten. Die SIX Exchange Regulation veröffentlicht die Meldung ohne Namensnennung, jedoch
unter der Angabe der entsprechenden Funktion auf ihrer Webseite.
Rechtliche Grundlagen
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Beschreibung
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Online Version
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Art. 56 Kotierungsreglement
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Richtlinie betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen
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Richtlinie betr. elektronische Melde- und Veröffentlichungsplattformen
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Kommentar zu Art. 56 Kotierungsreglement und der Richtlinie betr. Offenlegung von
Management-Transaktionen (Kommentar MT)
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Sämtliche allfällige Verweise und elektronische Links (nachfolgend gemeinsam «Hinweise» genannt)
in den Rechtsgrund-lagen, darunter auch jene mit «Siehe hierzu auch:»,
auf verschiedene weitere Rechtsgrundlagen und andere Informationen sind nicht Bestandteil der entsprechenden Erlasse.
Es handelt sich um Hinweise, die die Benützung der Rechtsgrundlagen erleichtern sollen.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Hinweise.
Die deutsche Fassung der Rechtsgrundlagen geht der französischen bzw. englischen Fassung
bei Inkongruenzen der verschiedenen Fassungen vor.
Die jeweils aktuelle Fassung der Rechtsgrundlagen ist auf der Webseite der SIX Exchange Regulation aufgeschaltet.
Meldeformular
Das untenstehende Formular kann für die Meldung der meldepflichtigen Person an den Emittenten
benutzt werden. Dessen Verwendung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Das Formular kann
nicht für die Meldung des Emittenten an die SIX Exchange Regulation verwendet werden. Der Emittent hat
seine Meldung an die SIX Exchange Regulation ausschliesslich über die web-basierte Meldeplattform
auf deren Webseite zu tätigen. Die web-basierte Meldeplattform steht dagegen der meldepflichtigen
Person für deren Meldung an den Emittenten nicht zur Verfügung.
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Beschreibung
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Meldeformular
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