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Management-Transaktionen

Die Offenlegung von Management-Transaktionen fördert die Informationsversorgung der Anleger und trägt zur Verhütung und Verfolgung von Marktmissbräuchen bei.

Die Regeln über die Offenlegung von Management-Transaktionen verlangen eine Meldung der Emittenten bei Geschäften ihrer Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder in Beteiligungsrechten des Emittenten, Wandel- und Erwerbsrechten auf Aktien des Emittenten und Finanzinstrumente, deren Preis massgeblich durch Beteiligungsrechte des Emittenten beeinflusst wird.

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben dem Emittenten alle in den Regelungsbereich fallenden Transaktionen innerhalb von zwei Börsentagen zu melden.

Der Emittent seinerseits hat SIX Exchange Regulation innerhalb von weiteren drei Börsentagen eine Meldung unter anderem mit Angabe von Namen und Funktion (d. h. exekutives Mitglied des Verwaltungsrates/Mitglied der Geschäftsleitung oder nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrates) zu erstatten. Die SIX Exchange Regulation veröffentlicht die Meldung ohne Namensnennung, jedoch unter der Angabe der entsprechenden Funktion auf ihrer Webseite.

Rechtliche Grundlagen

Beschreibung Online Version Download
Art. 56 Kotierungsreglement
Richtlinie betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen
Richtlinie betr. elektronische Melde- und Veröffentlichungsplattformen
Kommentar zu Art. 56 Kotierungsreglement und der Richtlinie betr. Offenlegung von Management-Transaktionen (Kommentar MT)  

Rechtliche Hinweiseeinblenden

Meldeformular

Das untenstehende Formular kann für die Meldung der meldepflichtigen Person an den Emittenten benutzt werden. Dessen Verwendung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Das Formular kann nicht für die Meldung des Emittenten an die SIX Exchange Regulation verwendet werden. Der Emittent hat seine Meldung an die SIX Exchange Regulation ausschliesslich über die web-basierte Meldeplattform auf deren Webseite zu tätigen. Die web-basierte Meldeplattform steht dagegen der meldepflichtigen Person für deren Meldung an den Emittenten nicht zur Verfügung.

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Meldeformular