Seit dem 1. April 2013 sind die Emittenten mit primär kotierten Beteiligungspapieren (Aktien,
Partizipationsscheine) verpflichtet, Connexor Reporting zu benutzen (Regelmeldepflichten gemäss
Rundschreiben Nr. 1,
Anhang 1).
Sollte CONNEXOR® Reporting einmal aufgrund technischer Probleme nicht zur Verfügung stehen, bitten wir
Sie, die Meldungen gemäss Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1, auf herkömmliche Weise an SIX Exchange Regulation fristgerecht zu übermitteln.
Kontakte
Bei allgemeinen Anfragen im Zusammenhang mit den Meldepflichten wenden Sie sich bitte per
oder telefonisch an:
Cinzia Saraco: +41 58 399 2915 oder Simona Steiger: +41 58 399 2913
Bei Verlust, Diebstahl oder Fragen im Zusammenhang mit dem Token sowie bei Problemen technischer
Natur schreiben Sie uns bitte ein .