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Regelmeldepflichten gemäss Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1 (CONNEXOR® Reporting)

Folgende Meldungstypen (Ereignisse) sind gemäss Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1, über Connexor Reporting zu melden:

  • Namensänderung
  • Adressänderung
  • Änderung von Ansprechpersonen
  • Änderung der Web Adresse
  • Änderung des Bilanzstichtages
  • Änderung des Revisionsorgans
  • Änderung der Anlagepolitik / des Entschädigungsmodells
  • Änderung der Geschäftstätigkeit
  • Dividende: Bardividende; Dividende aus Reserven; Gratisaktien; Naturaldividende
  • GV: Datum der nächsten GV; Datum der Schliessung des Aktienregisters; Einladung zur GV; Beschlüsse der GV
  • Finanzberichte
  • Kapitalherabsetzung: deklarative Herabsetzung, mittels Nennwertrückzahlung; mittels Vernichtung von Aktien
  • Kapitalstruktur: Schaffung / Streichung genehmigtes/ bedingtes Kapital; Eintragung bedingtes Kapital im Handelsregister
  • Ausübung bedingtes Kapital
  • Opting out / Opting up
  • Vinkulierung von Namenaktien
  • Free float (Empfänger: STOXX)

Seit dem 1. April 2013 sind die Emittenten mit primär kotierten Beteiligungspapieren (Aktien, Partizipationsscheine) verpflichtet, Connexor Reporting zu benutzen (Regelmeldepflichten gemäss Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1).

Sollte CONNEXOR® Reporting einmal aufgrund technischer Probleme nicht zur Verfügung stehen, bitten wir Sie, die Meldungen gemäss Rundschreiben Nr. 1, Anhang 1, auf herkömmliche Weise an SIX Exchange Regulation fristgerecht zu übermitteln.

Kontakte

Bei allgemeinen Anfragen im Zusammenhang mit den Meldepflichten wenden Sie sich bitte per oder telefonisch an:
Cinzia Saraco: +41 58 399 2915 oder Simona Steiger: +41 58 399 2913

Bei Verlust, Diebstahl oder Fragen im Zusammenhang mit dem Token sowie bei Problemen technischer Natur schreiben Sie uns bitte ein .

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Download der Anleitung[pdf] für die Token PIN-Änderung.

Manual[pdf] zur Benutzung von CONNEXOR Reporting.

Allgemeine Informationen zu CONNEXOR