1. Wie werden Entwicklungen in der Finanzberichterstattung berücksichtigt?
SIX Exchange Regulation steht dazu ein «Expertenbeirat Finanzberichterstattung» unterstützend
zur Seite. Dieser agiert als beratendes Gremium und äussert sich auf strategischer Ebene bei der
Beurteilung von übergeordneten Fragen im Zusammenhang mit dem Erlass und der Umsetzung von Regeln
zur Finanzberichterstattung. Zusammengesetzt ist der Beirat aus zwei Emittentenvertretern, zwei Prüfern,
zwei Finanzanalysten sowie Prof. Dr. Conrad Meyer, der als Präsident amtet und den Bereich Forschung
und Lehre vertritt.
2. Welche Themen wurden im Expertenbeirat Finanzberichterstattung behandelt?
SIX Exchange Regulation orientiert (halbjährlich) jeweils im Anschluss an die Sitzungen des Expertenbeirats
Finanzberichterstattung über die besprochenen Themen.
Sitzungen Expertenbeirat
Download
2. Sitzung vom 01.09.2011
1. Sitzung vom 20.04.2011
3. Welche Rechnungslegungsstandards werden akzeptiert?
I) Emittenten mit Gesellschaftssitz in der Schweiz
IFRS
US GAAP
Swiss GAAP FER
Emittenten von Beteiligungsrechten:
Main Standard
x
x
Standard für Investmentgesellschaften
x
x
Standard für Immobiliengesellschaften
x
x
Domestic Standard
x
x
x
Emittenten von ausschliesslich Forderungsrechten:
x
x
x
II) Emittenten ohne Gesellschaftssitz in der Schweiz
Emittenten ohne Gesellschaftssitz in der Schweiz können auch den Rechnungslegungsstandard
ihres Heimatstaats (Heimatnorm) anwenden, wenn dieser vom Regulatory Board anerkannt wurde.
Eine Übersicht der anerkannten Rechnungslegungsstandards ist in
Anhang 1 Richtlinie Rechnungslegung ersichtlich.
4. Was sind die Anforderungen an die Rechnungslegung für Zwischenabschlüsse?
Emittenten kotierter Beteiligungsrechte sind verpflichtet, Halbjahresabschlüsse zu
veröffentlichen. Werden auf freiwilliger Basis Quartalsabschlüsse publiziert, sind
diese nach denselben Regeln wie die Halbjahresabschlüsse zu erstellen.
Zwischenabschlüsse sind im Einklang mit dem beim Jahresabschluss gewählten Rechnungslegungsstandard
zu verfas-sen. Die Erleichterungen für die Zwischenberichterstattung von IAS 34 für IFRS-Anwender
bzw. Swiss GAAP FER 12 für FER-Anwender dürfen angewendet werden. In Analogie können US
GAAP-Anwender in ihren Zwischenabschlüssen die Financial Accounting Standards Board (FASB)
Accounting Standards Codification Topic 270 befolgen, müssen aber zusätzlich zumindest verkürzte
Bilanzen, Geldflussrechnungen sowie Eigenkapitalnachweise veröffentlichen.
Emittenten ohne Gesellschaftssitz in der Schweiz, welche nicht IFRS oder US GAAP anwenden,
haben für die Zwi-schenberichterstattung bezüglich Ausweis und Offenlegung mindestens die
Vorgaben von Swiss GAAP FER 12 zu befolgen.
5. Gibt es zusätzliche Offenlegungsanforderungen für Immobilien- und Investmentgesellschaften?
Ja, Investment- und Immobiliengesellschaften haben in ihren Halbjahres- und Jahresabschlüssen
über den jeweiligen Rechnungslegungsstandard hinausgehende Offenlegungsanforderungen zu erfüllen.
Investmentgesellschaften haben die zusätzlichen Angaben gemäss
Schema B, Ziff. 2.9.7[pdf]
in den Anhang des Abschlusses aufzunehmen, für Immobilien-gesellschaften gelten analog die
Anforderungen in Schema C, Ziff. 2.7.7[pdf].
6. Werden Praxishinweise zur Rechnungslegung veröffentlicht?
Die Feststellungen von SIX Exchange Regulation zu den durchgesehenen IFRS-Abschlüssen werden
in einem jährlich aktualisierten und ergänzten
IFRS-Rundschreiben publiziert.
Weiter bestehen folgende Praxishinweise zur Rechnungslegung:
Nummer
Beschreibung
Inkraftsetzung
Publikation
Download
07/2008
Bewertung und Erfassung von Vorsorgeleistungen nach IAS 19 in der Zwischenberichterstattung
30.05.2008
07/2004
Empfehlung betreffend Kommunikation der Umstellung des angewandten Rechnungslegungsstandards
26.04.2004
7. Gibt es einen Newsletter, den man abonnieren kann?
Interessierte Personen können sich auf den Verteiler von «SIX Exchange Regulation News»
setzen lassen, worin aktuell über Medienmitteilungen zu Einigungen und Sanktionen sowie Mitteilungen
oder neue Regularien aus dem Bereich der Durchsetzungstätigkeit von SIX Exchange Regulation informiert wird.