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Anforderungen an die Rechnungslegung

  1. Wie werden Entwicklungen in der Finanzberichterstattung berücksichtigt?
  2. Welche Themen wurden im Expertenbeirat Finanzberichterstattung behandelt?
  3. Welche Rechnungslegungsstandards werden akzeptiert?
  4. Was sind die Anforderungen an die Rechnungslegung für Zwischenabschlüsse?
  5. Gibt es zusätzliche Offenlegungsanforderungen für Immobilien- und Investmentgesellschaften?
  6. Werden Praxishinweise zur Rechnungslegung veröffentlicht?
  7. Gibt es einen Newsletter, den man abonnieren kann?

1. Wie werden Entwicklungen in der Finanzberichterstattung berücksichtigt?

SIX Exchange Regulation steht dazu ein «Expertenbeirat Finanzberichterstattung» unterstützend zur Seite. Dieser agiert als beratendes Gremium und äussert sich auf strategischer Ebene bei der Beurteilung von übergeordneten Fragen im Zusammenhang mit dem Erlass und der Umsetzung von Regeln zur Finanzberichterstattung. Zusammengesetzt ist der Beirat aus zwei Emittentenvertretern, zwei Prüfern, zwei Finanzanalysten sowie Prof. Dr. Conrad Meyer, der als Präsident amtet und den Bereich Forschung und Lehre vertritt.

2. Welche Themen wurden im Expertenbeirat Finanzberichterstattung behandelt?

SIX Exchange Regulation orientiert (halbjährlich) jeweils im Anschluss an die Sitzungen des Expertenbeirats Finanzberichterstattung über die besprochenen Themen.

Sitzungen Expertenbeirat Download
2. Sitzung vom 01.09.2011
1. Sitzung vom 20.04.2011

3. Welche Rechnungslegungsstandards werden akzeptiert?

Die Richtlinie Rechnungslegung legt die anerkannten Rechnungslegungsstandards wie folgt fest:

I) Emittenten mit Gesellschaftssitz in der Schweiz

 IFRSUS GAAPSwiss GAAP FER
Emittenten von Beteiligungsrechten:    
Main Standard xx 
Standard für Investmentgesellschaften xx 
Standard für Immobiliengesellschaften x x
Domestic Standard xxx
    
Emittenten von ausschliesslich Forderungsrechten: xxx

II) Emittenten ohne Gesellschaftssitz in der Schweiz
Emittenten ohne Gesellschaftssitz in der Schweiz können auch den Rechnungslegungsstandard ihres Heimatstaats (Heimatnorm) anwenden, wenn dieser vom Regulatory Board anerkannt wurde. Eine Übersicht der anerkannten Rechnungslegungsstandards ist in Anhang 1 Richtlinie Rechnungslegung ersichtlich.

4. Was sind die Anforderungen an die Rechnungslegung für Zwischenabschlüsse?

Emittenten kotierter Beteiligungsrechte sind verpflichtet, Halbjahresabschlüsse zu veröffentlichen. Werden auf freiwilliger Basis Quartalsabschlüsse publiziert, sind diese nach denselben Regeln wie die Halbjahresabschlüsse zu erstellen.

Zwischenabschlüsse sind im Einklang mit dem beim Jahresabschluss gewählten Rechnungslegungsstandard zu verfas-sen. Die Erleichterungen für die Zwischenberichterstattung von IAS 34 für IFRS-Anwender bzw. Swiss GAAP FER 12 für FER-Anwender dürfen angewendet werden. In Analogie können US GAAP-Anwender in ihren Zwischenabschlüssen die Financial Accounting Standards Board (FASB) Accounting Standards Codification Topic 270 befolgen, müssen aber zusätzlich zumindest verkürzte Bilanzen, Geldflussrechnungen sowie Eigenkapitalnachweise veröffentlichen.

Emittenten ohne Gesellschaftssitz in der Schweiz, welche nicht IFRS oder US GAAP anwenden, haben für die Zwi-schenberichterstattung bezüglich Ausweis und Offenlegung mindestens die Vorgaben von Swiss GAAP FER 12 zu befolgen.

5. Gibt es zusätzliche Offenlegungsanforderungen für Immobilien- und Investmentgesellschaften?

Ja, Investment- und Immobiliengesellschaften haben in ihren Halbjahres- und Jahresabschlüssen über den jeweiligen Rechnungslegungsstandard hinausgehende Offenlegungsanforderungen zu erfüllen. Investmentgesellschaften haben die zusätzlichen Angaben gemäss Schema B, Ziff. 2.9.7[pdf] in den Anhang des Abschlusses aufzunehmen, für Immobilien-gesellschaften gelten analog die Anforderungen in Schema C, Ziff. 2.7.7[pdf].

6. Werden Praxishinweise zur Rechnungslegung veröffentlicht?

Die Feststellungen von SIX Exchange Regulation zu den durchgesehenen IFRS-Abschlüssen werden in einem jährlich aktualisierten und ergänzten IFRS-Rundschreiben publiziert.

Weiter bestehen folgende Praxishinweise zur Rechnungslegung:

Nummer Beschreibung Inkraftsetzung Publikation Download
07/2008 Bewertung und Erfassung von Vorsorgeleistungen nach IAS 19 in der Zwischenberichterstattung   30.05.2008
07/2004 Empfehlung betreffend Kommunikation der Umstellung des angewandten Rechnungslegungsstandards   26.04.2004

7. Gibt es einen Newsletter, den man abonnieren kann?

Interessierte Personen können sich auf den Verteiler von «SIX Exchange Regulation News» setzen lassen, worin aktuell über Medienmitteilungen zu Einigungen und Sanktionen sowie Mitteilungen oder neue Regularien aus dem Bereich der Durchsetzungstätigkeit von SIX Exchange Regulation informiert wird.

Entsprechende Anfragen sind zu richten an: