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Wie häufig werden die Abschlüsse durchgesehen?
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Mit wem werden komplexe IFRS-Fachfragen besprochen?
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Wie viele Verstösse wurden festgestellt?
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Wo finde ich die gegenwärtigen Durchsetzungsschwerpunkte?
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Gibt es die Möglichkeit einer «Pre-Clearance»?
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Welche Folgen hat ein Comment Letter?
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Was passiert, nachdem eine Sanktion oder Einigung ausgesprochen wurde?
1. Wie häufig werden die Abschlüsse durchgesehen?
Die jährliche Selektion der zur Durchsicht bestimmten Jahres- und Halbjahresabschlüsse basiert auf
einem
risikoorientierten Konzept,
und wird durch zufällig gewählte Stichproben ergänzt. Dabei soll in der Regel der Abschluss eines
Emittenten alle fünf Jahre (für Main Standard) bzw. zehn Jahre (für restliche Standards) einer Durchsicht
unterzogen werden. Die Durchsicht von SIX Exchange Regulation unterscheidet sich in Gegenstand, Umfang und
Durchführung massgeblich von einer Abschlussprüfung durch das Revisionsorgan. Die Durchsetzungstätigkeit
von SIX Exchange Regulation konzentriert sich auf gewisse, als kritisch erachtete Schwerpunkte
in der Rechnungslegung, ohne dass eine vollständige Überprüfung des Abschlusses vorgenommen wird.
2. Mit wem werden komplexe IFRS-Fachfragen besprochen?
SIX Exchange Regulation hat dazu einen «IFRS-Fachspezialisten-Pool» gebildet. Hier kann in
Einzelfällen bei zeitkritischen und komplexen Fragen mit ausgewiesenen Spezialisten die konkrete
Handhabung von IFRS in der Fachpraxis besprochen werden. Zur Auswahl stehen dabei rund 30
IFRS-Fachspezialisten, welche sich auf die Anwender bei kotierten Gesellschaften und die
Prüfgesellschaften aufteilen.
3. Wie viele Verstösse wurden festgestellt?
Die nachfolgende Graphik zeigt die Aktivitäten von SIX Exchange Regulation im Rahmen
ihrer Durchsetzungstätigkeit:
Die Statistik zeigt die Anzahl der im entsprechenden Kalenderjahr abgeschlossenen Fälle.
«Direct Comment Letters» wurden erstmals 2008 ausgestellt.
4. Wo finde ich die gegenwärtigen Durchsetzungsschwerpunkte?
Die wechselnden Schwerpunkte werden von SIX Exchange Regulation jeweils mit genügend Vorlaufzeit
für den Abschlussersteller publiziert. Grundsätzlich sind die Schwerpunkte auf IFRS-Anwender
ausgerichtet, gelten aber sinngemäss auch für die Anwender von anderen anerkannten
Rechnungslegungsstandards wie US GAAP oder Swiss GAAP FER.
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Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahres- und Zwischenabschlüsse
| Download | Mitteilung Nr. 04/2011 vom 29.09.2011
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresabschlüsse 2011
|  | Mitteilung Nr. 01/2011 vom 24.05.2011
Schwerpunkt betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2011
|  | Mitteilung Nr. 09/2010 vom 17.09.2010
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresabschlüsse 2010
|  | Mitteilung Nr. 02/2010 vom 28.05.2010
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2010
|  | Mitteilung Nr. 05/2009 vom 30.09.2009
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresabschlüsse 2009
|  | Mitteilung Nr. 01/2009 vom 29.05.2009
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Halbjahresabschlüsse 2009
|  | Mitteilung Nr. 09/2008 vom 09.10.2008
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresabschlüsse 2008
|  | Mitteilung Nr. 08/2007 vom 26.10.2007
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Jahresrechnungen 2007
|  | Mitteilung Nr. 10/2006 vom 20.11.2006
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Geschäftsberichte 2006
|  | Mitteilung Nr. 13/2005 vom 21.11.2005
Schwerpunkte betreffend Durchsicht der Geschäftsberichte 2005
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5. Gibt es die Möglichkeit einer «Pre-Clearance»?
Unter «Pre-Clearance» wird das vorzeitige Einverständnis des Regulators zur Behandlung
bzw. Darstellung eines bestimmten Sachverhalts in der Finanzberichterstattung verstanden. In
Ausnahmefällen kann es einem Emittenten nötig erscheinen, die Meinung von SIX Exchange Regulation
zur Behandlung eines Sachverhalts einzuholen. Die Fragestellung seitens des Emittenten muss SIX Exchange
Regulation schriftlich zugestellt werden. Der Emittent hat den Sachverhalt, die seiner Ansicht nach dafür
massgeblichen Rechnungslegungsstandards sowie die von ihm beabsichtigte Behandlung bzw. Darstellung
umfassend und wenn möglich gestützt durch ein Drittgutachten darzulegen. Ebenfalls ist das Einverständnis
des Revisionsorgans nötig. Ein Entscheid ist gebührenpflichtig und hat für die Sanktionskommission keine
rechtlich bindende Wirkung.
6. Welche Folgen hat ein Comment Letter?
In den Comment Letters wird von SIX Exchange Regulation klar zwischen Empfehlungen und erwarteten
Anpassungen zu einzelnen Punkten des Abschlusses unterschieden. Die korrekte Umsetzung der
erwarteten Anpassungen wird routinemässig für den nächstfolgenden Jahres- oder Halbjahresabschluss
überprüft. Wird im Rahmen dieser Nachprüfung festgestellt, dass die erwarteten Anpassungen vom
Emittenten nicht vorgenommen worden sind, so wird von SIX Exchange Regulation eine Untersuchung
eingeleitet. Bei Fragen zum Inhalt eines Comment Letters wird deshalb empfohlen, umgehend
den Bereich Rechnungslegung von SIX Exchange Regulation zu kontaktieren.
7. Was passiert, nachdem eine Sanktion oder Einigung ausgesprochen wurde?
Die dem Sanktionsentscheid oder -bescheid aber auch einer Einigung zugrunde liegenden Verstösse
sind gemäss den Regeln des von der Gesellschaft angewendeten Rechnungslegungsstandards im
nächstfolgenden Abschluss zu korrigieren und als Fehler offenzulegen. SIX Exchange Regulation
unterzieht die entsprechenden Abschlüsse einer Durchsicht, um die korrekte Umsetzung zu überprüfen.
Wird im Rahmen dieser Nachprüfung festgestellt, dass die Fehlerkorrektur nicht in Übereinstimmung
mit den Vorgaben des anwendbaren Rechnungslegungsstandards vorgenommen wurde, so leitet
SIX Exchange Regulation eine Untersuchung ein.
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