Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Aktien mindestens
teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen der entsprechenden Gesellschaft sowie der SIX Swiss Exchange gemeldet
werden, wenn damit bestimmte Grenzwerte über- oder unterschritten oder erreicht werden. Die Abstufungen
sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % des Stimmrechts. Die Details sind im
Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel[pdf]
(BEHG) sowie der
Börsenverordnung FINMA[pdf]
(BEHV-FINMA) geregelt.
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