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Die Offenlegungsstelle wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Pflicht geschaffen, Beteiligungen an
Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz
kotiert sind, offen zu legen, wenn diese bestimmte Schwellen (3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und
66 2/3 % der Stimmrechte) erreichen, über- oder unterschreiten.
Die Aufgabe der Offenlegungsstelle besteht laut Gesetz und Verordnung darin, Meldungen entgegenzunehmen,
Melde- und Veröffentlichungspflichten zu überwachen, Ausnahmen und Erleichterungen von der Meldepflicht
zu gewähren und Vorabentscheide über den Bestand oder Nichtbestand einer Meldepflicht zu fällen.
Die Offenlegungsstelle ist eine eigene Abteilung innerhalb SIX Exchange Regulation und untersteht
administrativ dem für diesen Geschäftsbereich verantwortlichen Geschäftsleitungsmitglied. Die Erfüllung
der gesetzlichen Aufgaben durch die Offenlegungsstelle untersteht der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(FINMA) .
Der Offenlegungsstelle steht eine
Fachkommission mit beratender Funktion zur Seite.
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