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Sanktionsentscheide

Die Sanktionskommission wie auch SIX Exchange Regulation veröffentlichen rechtskräftig gewordene Entscheide in ihrer Vollfassung. Veröffentlicht wird jeweils der Entscheid derjenigen Instanz, welche die Rechtskraft der Sanktion erwirkt und zwar in der Regel in einer anonymisierten Form (Ausnahmen siehe nachfolgend).

Die Veröffentlichung dieser Entscheide verfolgt den Zweck, den interessierten Kreisen die Entscheidungsfindung der entsprechenden Instanz zu einem Fall darzulegen, um damit eine grössere Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Sanktionskommission publiziert ihre Entscheide in anonymisierter Form seit dem 1. Januar 2007.

SIX Exchange Regulation veröffentlicht Sanktionsbescheide gegenüber Emittenten und Revisionsorganen, die seit dem 1. Januar 2007 ausgesprochen worden und in Rechtskraft getreten sind. Publiziert wird dabei nach Möglichkeit immer der Volltext.

Vor dem 1. Januar 2007 wurden die Sanktionen von der Disziplinarkommission bzw. dem Ausschuss der Zulassungsstelle ausgesprochen.

Die Publikation der Entscheide erfolgt jeweils nur in der Originalsprache (Deutsch, Französisch oder Englisch). Es werden keine Übersetzungen erstellt.