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Die
Sanktionskommission wie auch
SIX Exchange Regulation
veröffentlichen rechtskräftig gewordene Entscheide in ihrer Vollfassung. Veröffentlicht wird jeweils
der Entscheid derjenigen Instanz, welche die Rechtskraft der Sanktion erwirkt und zwar in der Regel
in einer anonymisierten Form (Ausnahmen siehe nachfolgend).
Die Veröffentlichung dieser Entscheide verfolgt den Zweck, den interessierten Kreisen die
Entscheidungsfindung der entsprechenden Instanz zu einem Fall darzulegen, um damit eine grössere
Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Sanktionskommission wie auch
SIX Exchange Regulation veröffentlichen rechtskräftig
gewordene Entscheide in ihrer Vollfassung und in einer anonymisierten Form.
Die Publikation der Entscheide erfolgt jeweils nur in der Originalsprache (Deutsch, Französisch oder
Englisch). Es werden keine Übersetzungen erstellt.
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