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Teilnehmer / Händler

Für die Sanktionierung von Teilnehmern und Händlern bei Verletzungen des Handelsreglements von SIX Swiss Exchange bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Scoach Schweiz sowie der Weisungen von SIX Swiss Exchange und von Scoach Schweiz ist die Sanktionskommission Rechtsprechungsinstanz für Sanktionen gegen Teilnehmer, und die Abteilung Surveillance & Enforcement für Sanktionen gegen Händler.

Die rechtskräftig gewordenen Entscheide werden anonymisiert auf der Website der SIX Exchange Regulation veröffentlicht. Die Sanktionskommission kann zudem die namentliche Publikation von Sanktionsentscheiden gegen Teilnehmer anordnen.