Für die Sanktionierung von Teilnehmern und Händlern bei Verletzungen des
Handelsreglements von SIX Swiss Exchange bzw. der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Scoach Schweiz sowie der Weisungen
von SIX Swiss Exchange und von Scoach Schweiz ist
die Sanktionskommission Rechtsprechungsinstanz für Sanktionen gegen Teilnehmer, und die Abteilung
Surveillance & Enforcement für Sanktionen gegen Händler.
Die rechtskräftig gewordenen Entscheide werden anonymisiert auf der Website der SIX Exchange Regulationveröffentlicht.
Die Sanktionskommission kann zudem die namentliche Publikation von Sanktionsentscheiden gegen
Teilnehmer anordnen.