Für die Sanktionierung von Teilnehmern und Händlern bei Verletzungen des
Handelsreglements von SIX Swiss Exchange
bzw. von Scoach Schweiz sowie
der Weisungen von SIX Swiss Exchange und von
Scoach Schweiz ist
die Sanktionskommission Rechtsprechungsinstanz für Sanktionen gegen Teilnehmer, und die
Abteilung Surveillance & Enforcement für Sanktionen gegen Händler.
Die rechtskräftig gewordenen Entscheide werden anonymisiert auf der Website der SIX Exchange Regulationveröffentlicht.
Die Sanktionskommission kann zudem die namentliche Publikation von Sanktionsentscheiden gegen
Teilnehmer anordnen.