Bei Verletzung der Vorschriften der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen[pdf]
der SIX Swiss Exchange sowie der Weisungen können Surveillance & Enforcement (SVE) oder die
Sanktionskommission
Sanktionen gegen die betroffenen Teilnehmer und Händler aussprechen.
Das Verfahren betreffend Untersuchung und Sanktionierung von Teilnehmern und Händlern ist in der
Verfahrensordnung geregelt.