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Sanktionen

Bei Verletzung der Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen[pdf] der SIX Swiss Exchange sowie der Weisungen können Surveillance & Enforcement (SVE) oder die Sanktionskommission Sanktionen gegen die betroffenen Teilnehmer und Händler aussprechen.

Das Verfahren betreffend Untersuchung und Sanktionierung von Teilnehmern und Händlern ist in der Verfahrensordnung geregelt.

Gemäss Ziffer 1.24 Abs. 2 AGB können folgende Sanktionen ausgesprochen werden:

I. Gegen Teilnehmer

  • Verweis
  • Suspendierung
  • Ausschluss
  • Suspendierung der Ordersysteme
  • Entzug der Zulassung der Ordersysteme
  • Busse

II. Gegen Händler

  • Verweis
  • Suspendierung
  • Entzug der Zulassung