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Sanktionen

Bei Verletzung der Vorschriften des Handelsreglements von SIX Swiss Exchange bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Scoach Schweiz sowie der Weisungen können Surveillance & Enforcement (SVE) oder die Sanktionskommission Sanktionen gegen die betroffenen Teilnehmer und Händler aussprechen.

Das Verfahren betreffend Untersuchung und Sanktionierung von Teilnehmern und Händlern ist in der Verfahrensordnung geregelt.

Gemäss Ziffer 19 Handelsreglement von SIX Swiss Exchange bzw. Ziffer 1.20 Abs. 2 AGB von Scoach Schweiz können folgende Sanktionen ausgesprochen werden:

I. Gegen Teilnehmer

  • Verweis
  • Suspendierung
  • Ausschluss
  • Suspendierung oder Entzug der Zulassung der teilnehmerautomatisierten Applikationen (nur betreffend Scoach Schweiz)
  • Busse und/oder Konventionalstrafe bis zu einer Höhe von max. CHF 10 Mio.

II. Gegen Händler

  • Verweis
  • Suspendierung
  • Entzug der Registrierung