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Ad hoc-Publizität

Bei Verletzungen von Vorschriften des Kotierungsreglements, insbesondere bei Verletzungen gegen die Meldepflicht gemäss Art. 59 ff. Kotierungsreglement, können SIX Exchange Regulation und die Sanktionskommission Sanktionen gegen Emittenten aussprechen.

Die Sanktionskommission und SIX Exchange Regulation publizieren ihre rechtskräftigen Entscheide bzw. Bescheide in anonymisierter Form. Publiziert wird dabei nach Möglichkeit immer der Volltext.

In der folgenden Liste erscheint jeweils der Name der sanktionierten Gesellschaft, das Publikationsdatum der Medienmitteilung sowie diejenige Instanz, welche die Sanktion ausgesprochen hat. Mitteilungen, die älter sind als drei Jahre, werden nicht mehr aufgeführt.

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DatumSanktionen im Bereich Ad hoc-PublizitätInstanzDownload
26.01.2012Altin AGSaKo
18.02.2011Leclanché SASER
14.01.2011UBS AGSaKo
16.12.2010Bank Coop AGSaKo
04.03.2010Lonza Group AGSaKo
27.01.2010Swiss Reinsurance Company LtdSaKo
27.05.2009Eastern Property Holdings LimitedSaKo
14.05.2009Global Natural Resources Holding Ltd.SaKo

Legende:
SaKo = Sanktionskommission
SER = SIX Exchange Regulation
GBZ = Geschäftsbereich Zulassung (durch SIX Exchange Regulation ersetzt)