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Einigungen

Mit Inkraftsetzung der Verfahrensordnung erhielt SIX Exchange Regulation die Kompetenz, Sanktionsverfahren aufgrund von Verletzungen des Kotierungsreglements, der Zusatzreglemente und der Ausführungserlasse gegenüber den diesen Vorschriften unterstehenden natürlichen und juristischen Personen durch eine Vereinbarung zu beenden (Einigung).

Einigungen sind unter anderem dann zulässig, wenn damit gegenüber einem ordentlich abgeschlossenen Sanktionsverfahren eine schnellere oder bessere Information der Öffentlichkeit erreicht werden kann.

Einigungen werden in Form einer Medienmitteilung publiziert, wobei zumindest der betroffene Regelungsbereich, die wichtigsten Elemente des Sachverhalts, der Inhalt der Einigung und die Identität der Betroffenen offen gelegt werden. Medienmitteilungen, die älter sind als drei Jahre, werden nicht mehr aufgeführt.