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Mit Inkraftsetzung der Verfahrensordnung erhielt SIX Exchange Regulation die
Kompetenz, Sanktionsverfahren aufgrund von Verletzungen des
Kotierungsreglements, der
Zusatzreglemente und der Ausführungserlasse
gegenüber den diesen Vorschriften unterstehenden natürlichen und juristischen Personen durch eine
Vereinbarung zu beenden (Einigung).
Einigungen sind unter anderem dann zulässig, wenn damit gegenüber einem ordentlich abgeschlossenen
Sanktionsverfahren eine schnellere oder bessere Information der Öffentlichkeit erreicht werden kann.
Einigungen werden in Form einer Medienmitteilung publiziert, wobei zumindest der betroffene
Regelungsbereich, die wichtigsten Elemente des Sachverhalts, der Inhalt der Einigung und die Identität
der Betroffenen offen gelegt werden. Medienmitteilungen, die älter sind als drei Jahre, werden nicht
mehr aufgeführt.
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