Reglement für die Beschwerdeinstanz der SIX Swiss Exchange
 

6.7 Inhalt des Entscheides

1 Hält die Beschwerdeinstanz die Beschwerde ganz oder teilweise für begründet, so hebt sie den angefochtenen Entscheid auf und weist die Sache gegebenenfalls zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

2 Beschwerdeführer und Vorinstanz können auf die Begründung des Entscheides verzichten.

3 Die Beschwerdeinstanz veröffentlicht den Entscheid ganz oder teilweise, falls dies im allgemeinen Interesse liegt.





 
 
 
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