Reglement für die Beschwerdeinstanz der SIX Swiss Exchange
 

6.4 Kostenvorschuss

Die Beschwerdeinstanz entscheidet, ob der Beschwerdeführer einen Kostenvorschuss zu leisten hat. Wird er nicht innert der gesetzten Frist geleistet, so wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.





 
 
 
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