Reglement für die Beschwerdeinstanz der SIX Swiss Exchange
 

3 Wahl

1 Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Verwaltungsrat der SIX Group AG für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt.

2 Die Beschwerdeinstanz bestellt den Präsidenten und dessen Stellvertreter aus den eigenen Reihen.





 
 
 
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