Reglement für die Beschwerdeinstanz der SIX Swiss Exchange
 

2 Zusammensetzung

Die Beschwerdeinstanz besteht aus drei ordentlichen und drei Ersatzmitgliedern, die in der Rechtspflege, dem Effektenhandel oder dem Kapitalmarktrecht sachkundig sind. Sie fällt ihre Entscheide in Dreierbesetzung.





 
 
 
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