Reglement für die Beschwerdeinstanz der SIX Swiss Exchange
 

1 Aufgabe

1 Die Beschwerdeinstanz im Sinne des Börsengesetzes beurteilt:

  1. Beschwerden gegen Entscheide über Zulassung und Ausschluss von Teilnehmern sowie Beschwerden gegen Zulassung und Entzug der Registrierung von Händlern im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Verfahrensordnung der SIX Swiss Exchange;
  2. Beschwerden von Emittenten gegen Entscheide der Sanktionskommission über Sistierung des Handels und Streichung der Kotierung (Dekotierung);
  3. Beschwerden von Emittenten, Sicherheitsgebern und anerkannten Vertretern gegen Entscheide und Vorentscheide des Regulatory Board.

2 Sie ist an keine Weisungen der SIX Group AG oder ihrer Konzerngesellschaften gebunden.





 
 
 
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