Ordnung über die Verwendung von Bussen
 

5 Entscheid über die Bussenverwendung

1 Die Zuwendungsempfänger werden durch die Geschäftsleitung von SIX Exchange Regulation bezeichnet.

2 Die Geschäftsleitung entscheidet im ersten Quartal eines Jahres über die Verwendung der für karitative Zwecke vorgesehenen Gelder des vorangegangenen Jahres.

3 Die Beschlussfassung hat jeweils einstimmig zu erfolgen.





 
 
 
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