5 Entscheid über die Bussenverwendung 1 Die Zuwendungsempfänger werden durch die Geschäftsleitung von SIX Exchange Regulation bezeichnet.  2 Die Geschäftsleitung entscheidet im ersten Quartal eines Jahres über die Verwendung der für karitative Zwecke vorgesehenen Gelder des vorangegangenen Jahres.  3 Die Beschlussfassung hat jeweils einstimmig zu erfolgen.
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