Ordnung über die Verwendung von Bussen
 

3 Verwendung der Bussen

1 Die eingegangenen Bussen werden zugunsten von Forschungsprojekten mit einem Bezug zum Finanzplatz Schweiz (Theorie und Praxis des Finanzmarkts und des Finanzmarktrechts, Förderung des Investorenwissens, Verbesserung des Investorenschutzes etc.), von im Forschungs- oder Bildungsbereich tätigen Anstalten oder Stiftungen bzw. einen oder mehrere diesbezügliche Unterstützungsfonds, mit einem Bezug zum Finanzplatz Schweiz (z.B. Stipendienfonds der ETH bzw. der Universitäten und Fachhochschulen), von Kolloquien, Konferenzen, Weiterbildungsveranstaltungen, Veröffentlichungen etc. mit einem Bezug zum Finanzplatz Schweiz verwendet.

2 Die Gelder können auch zugunsten von Institutionen verwendet werden, welche sich in Bereichen engagieren, in welchen SIX Exchange Regulation einen Überwachungs- und Durchsetzungsauftrag hat und deren Tätigkeit einen Bezug zur Schweiz hat.

3 Die Mittel können auch an eine oder mehrere karitative Organisationen (IKRK, Unicef, Médecins sans Frontières, Terre des Hommes, Amnesty International, Schweizer Berghilfe, etc.) überwiesen werden. Ausnahmsweise können auch lokale karitative Organisationen oder Projekte unterstützt werden.





 
 
 
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