Verfahrensordnung
 

7 Schlussbestimmungen

7.1 Inkrafttreten

Die Verfahrensordnung ersetzt die Verfahrensordnung vom 25. August 2006 und wurde am 23. April 2009 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht genehmigt. Sie tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.




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