1 Gegenstand und Organe1.1 Gegenstand 1 Dieses Reglement regelt das Verfahren zur Untersuchung und Sanktionierung von Verletzungen folgender Vorschriften und deren Ausführungserlassen der Börsen, die durch die regulatorischen Organe der SIX Group AG geregelt werden: - Handelsreglemente von SIX Swiss Exchange und Scoach Schweiz AG
- Kotierungsreglement (KR) und Zusatzreglemente.
 2 Es werden nur Sanktionen ausgesprochen, welche im Handelsreglement, in den AGB oder dem KR und den Zusatzreglementen enthalten sind und nur gegen natürliche und juristische Personen, welche den in Abs. 1 genannten Vorschriften unterstehen (Betroffene).
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